Neugeborenen-Hörscreening

Das Hörtherapiezentrum Potsdam ist eine Koordinierungsstelle der Berlin-Brandenburger Screeningzentrale und ist als “Follow-Up-Einrichtung der Stufe 1” registriert. Das Hörscreening wird zeitnah nach Haus- oder ambulanten Geburten und zur zweiten Kontrolle angeboten. Auch verfügen wir über die Möglichkeit, ein erweitertes Neugeborenen-Hörscreening (AABR) bei sogenannten “Risikokindern” durchzuführen

Das Hörscreening erfolgt durch geschulte Fachkräfte des HTZ unter der Aufsicht der HNO-ärztlichen Leitung.

Wir bieten Ihnen möglichst kurzfristig einen Untersuchungstermin für Ihr Baby an.

Bitte denken Sie zur Untersuchung an das gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes!  Für „Flaschenbabys“ empfiehlt es sich, eine Milchflasche als Reserve mitzubringen.

Häufige Fragen

  • Was versteht man unter Neugeborenen-Hörscreening?

    Das Hörscreening dient der Erkennung von Hörstörungen ab einem Hörverlust von 35 Dezibel. Solche Hörstörungen sollten bis zum Ende des 3. Lebensmonats diagnostiziert und eine entsprechende Therapie bis Ende des 6. Monats eingeleitet werden.

    Einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses folgend wurde das Neugeborenenscreening 2009 deutschlandweit verpflichtend eingeführt. Demzufolge hat jedes Neugeborene Anspruch auf ein Hörscreening als präventive Maßnahme im Rahmen der Früherkennung.

  • Wann wird das Hörscreening durchgeführt?

    Das Hörscreening sollte idealerweise um den 3. - 5. Lebenstag nach der Geburt und noch vor der Entlassung aus der Geburts- oder Kinderklinik erfolgen. Ist der erste Befund des Hörscreenings kontrollbedürftig, sollte sich in der Klinik unmittelbar ein zweites Untersuchungsverfahren anschließen.

    Das Hörscreening wird im HTZ zeitnah nach Haus- oder ambulanten Geburten und zur zweiten Kontrolle angeboten. Die Kontrolluntersuchung ist auch bei älteren Säuglingen möglich, aber im Ergebnis unzuverlässiger, wenn Bewegungsunruhe die Messung erschwert.

  • Welche Messverfahren gibt es?

    Durch zwei unterschiedliche Verfahren kann bereits wenige Tage nach der Geburt das Gehör eines Neugeborenen getestet werden. Beim Verfahren TEOAE erfolgt die Messung über eine Sonde im Ohr, beim Verfahren AABR durch Elektroden an Stirn und Schläfe. Beide Verfahren sind einfach, schnell und schmerzfrei. Sie werden am schlafenden Kind durchgeführt.

    TEOAE = Transistorisch evozierte otoakustische Emissionen

    Hierzu wird ein Sondenton von 75 dB angeboten. Ein gesundes Ohr registriert diesen Ton und sendet als Antwort einen zweiten Ton. Ist dieser Ton vorhanden, funktioniert die Hörschnecke und gravierende Hörstörungen über 30 dB können ausgeschlossen werden. Zum Vergleich: 65 dB = normale Unterhaltung.

    AABR = (Auditory Brainstem Response) Automatische Hirnstammaudiometrie

    Bei der Ableitung der AABR hört das Kind über eine Sonde, die in den Gehörgang eingeführt wurde, ein leises Klicken von 35 dB. Gleichzeitig wird die Antwort des Hörnervs über Oberflächenelektroden von der Kopfhaut - ähnlich wie beim EKG - abgeleitet und durch einen automatischen Algorithmus ausgewertet. Das Verfahren AABR ist nahezu identisch mit der BERA-Untersuchung.

  • Wie läuft ein Hörscreening ab?

    Das Hörscreening wird von geschulten Fachkräften des HTZ unter der Aufsicht der HNO-ärztlichen Leitung durchgeführt.

    Wir bieten Ihnen möglichst kurzfristig einen Untersuchungstermin für Ihr Baby an.

    Bitte bringen Sie zur Untersuchung das gelbe Vorsorgeheft Ihres Kindes mit und beachten Sie, dass das Hörscreening am schlafenden Säugling durchgeführt wird, um zuverlässige Messungen zu erhalten.

    Bringen Sie für „Flaschenbabys“ eine Milchflasche als Reserve mit. In unserem vorbereiteten Raum können Sie Ihr Kind selbstverständlich auch in Ruhe stillen und versorgen.

  • Was geschieht nach der Diagnose „Hörstörung“?

    Sofern die kontrollierten Testergebnisse auffällig sind, sollte zunächst die Ursache der Hörstörung in einer HNO-Klinik abgeklärt werden.

    Wird der Verdacht einer Hörstörung bestätigt, koordiniert das HTZ weitere therapeutische Maßnahmen. Dieses sind beispielsweise Möglichkeiten der modernen Hörgeräte-Technologie, die Beratung zur Cochlea-Implant Versorgung, die Elternberatung und die Kontaktvermittlung zu den sinnesspezifischen Frühförderstellen.

    Unsere Qualifikation

    Das HTZ Potsdam ist als "Follow-Up-Einrichtung der Stufe 1" registriert. Dazu gehören niedergelassene Phoniater und Pädaudiologen (Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen), niedergelassene HNO-Ärzte, entsprechende Kliniken und adäquate Einrichtungen, die folgende Untersuchungen durchführen können:

    • Ohrmikroskopie
    • Tympanometrie 220 Hz/1000 Hz
    • TEOAE
    • Kontroll-AABR, ggfs. BERA im natürlichen Schlaf

Ihr Ansprechpartner

Anmeldung - Neugeborenen-Hörscreening

Hörtherapiezentrum

Standort

Hörtherapiezentrum

Ein Neugeborenen-Hörscreening erhält Ihr Kind im Hörtherapiezentrum in der Süd-Passage des Weberparks – ein Einzelhandels- und Dienstleistungskomplex mit Tiefgarage im Zentrum von Potsdam-Babelsberg. 

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