Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP)
Die Erweiterte Ambulante Physiotherapie (EAP) ist eine komplexe Maßnahme aus intensivierter physiotherapeutischer Behandlung, physikalischer Therapie und medizinischer Trainingstherapie. Sie dient insbesondere der Funktionswiederherstellung oder Funktionsverbesserung nach Unfallverletzungen mit Störungen ganzer Funktionsketten oder nach Berufskrankheiten.
Die EAP (Behandlungsdauer pro Tag ca. 2-3 Stunden) erfolgt im Auftrag folgender Kostenträger:
- Berufsgenossenschaften (BG)
- Gesetzliche Unfallversicherungen
- Private Krankenversicherungen
- Bundeswehr, Feuerwehr, Polizei
Verordnungen für Privatversicherte können vom niedergelassenen Arzt ausgestellt werden.
Werden die Kosten für die EAP von der Berufsgenossenschaft oder der Unfallversicherung übernommen, muss ein Durchgangsarzt die Verordnung ausstellen. Verordnungen der Berufsgenossenschaft und der Unfallversicherung müssen zunächst vom Kostenträger genehmigt werden. Das erledigen wir für Sie – lassen Sie uns die Verordnung zukommen und nach erfolgter Kostenübernahme vereinbaren wir den Aufnahmetermin.
Verordnungen der Bundeswehr sind nicht genehmigungspflichtig. Gerne vereinbaren wir einen Aufnahmetermin mit Ihnen, sobald uns die Verordnung vorliegt.
Für Beschäftigte von Polizei und Feuerwehr gelten unterschiedliche Genehmigungsvorschriften. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen behilflich sein können.